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   BGH, 13.07.2020 - KRB 21/20   

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https://dejure.org/2020,30245
BGH, 13.07.2020 - KRB 21/20 (https://dejure.org/2020,30245)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2020 - KRB 21/20 (https://dejure.org/2020,30245)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - KRB 21/20 (https://dejure.org/2020,30245)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 72 OWiG, § 21 Abs. 2 Nr. 1, § 1 GWB, § 21 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 21 Abs. 2 GWB, § 81 Abs. 3 Nr. 2 GWB, § 134 BGB, § 25 Abs. 2 GWB, § 337 Abs. 1 StPO, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Druckmitteln oder Lockmitteln gegenüber einem Mitbewerber zur Veranlassung von Wettbewerbsbeschränkungen als Kartellordnungswidrigkeit; Androhen eines Nachteils als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister vor dem beabsichtigten Wechsel seines ...

  • rewis.io

    Wettbewerbsrechtlicher Zwang zum Wettbewerbsverzicht: Erfüllung des Tatbestands der Androhung oder Zufügung von Nachteilen - Bezirksschornsteinfeger

  • Betriebs-Berater

    Zahlung eines Entgelts für Wettbewerbsverzicht als kartellrechtlich unzulässiges Verhalten - Bezirksschornsteinfeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Bezirksschornsteinfeger

  • datenbank.nwb.de

    Bezirksschornsteinfeger

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Bußgeldbewehrung eines dem Mitbewerber unter Anwendung von Druck- oder Lockmitteln unterbreiteten Angebots, auf eigenes wettbewerbliches Verhalten gegen Entgelt zu verzichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlung eines Entgelts für einen Wettbewerbsverzicht als kartellrechtlich unzulässiges Verhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2021, 1006
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 21/20
    Selbst wenn ein solcher Vergleich gezogen werden könnte, begegneten jedenfalls einem zeitlich unbeschränkten Wettbewerbsverzicht durchgreifende rechtliche Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981 - KZR 33/80, WuW/E BGH 1898, 1899 f. - Holzpaneele; Schmitt, WuW 2007, 1096, 1097, 1100 f.).
  • BGH, 21.10.1986 - KZR 28/85

    "Guten Tag-Apotheke II"; Wettbewerbswidrigkeit einer Apothekenwerbung;

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 21/20
    Da es im Rahmen des § 21 Abs. 2 GWB um die kartellrechtliche Bewertung einer unterstellten Vereinbarung geht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1986 - KZR 28/85, WuW/E BGH 2326, 2328 - Guten-Tag-Apotheke II), kann ein Entgelt nur in Abhängigkeit davon beurteilt werden, was entgolten werden soll.
  • BGH, 26.05.1987 - KRB 1/87

    Marktbeherrschung - Nachteilsandrohung - Submissionskartell

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 21/20
    Die Vorschrift dient dem Schutz der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit vor unerlaubter Einflussnahme durch andere Unternehmer und will der Gefahr vorbeugen, dass wettbewerbswidriges Verhalten unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen durch Druck- oder Lockmittel erzeugt wird und damit kartellrechtliche Verbote umgangen werden (BGH, Beschluss vom 26. Mai 1987 - KRB 1/87, WuW/E BGH 2377 f. mwN - Abwasserbauvorhaben Oberes Aartal).
  • BGH, 01.12.1966 - KRB 1/66

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung zur Minderung bzw.

    Auszug aus BGH, 13.07.2020 - KRB 21/20
    (1) Zwar treffen die Ausführungen in den Gründen des angefochtenen Beschlusses zu, dass der Senat einen Verstoß gegen § 25 Abs. 2 GWB aF als Vorgängerregelung des § 21 Abs. 2 GWB bisher in solchen Fällen angenommen hat, in denen ein Wettbewerber einem Mitbewerber Nachteile androhte oder Vorteile versprach, wenn dieser (ebenfalls) sein Marktverhalten zugunsten des Androhenden oder Versprechenden einschränkt (vgl. Beschluss vom 1. Dezember 1966 - KRB 1/66, WuW/E BGH 858 - Konkurrenzfiliale; WuW/E BGH 2326 - Guten-Tag-Apotheke II; WuW/E BGH 2377 - Abwasserbauvorhaben Oberes Aartal).
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